Es war eine schwere Geburt: Schon 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren 
Bürgern kostenlose Datenbanken zum Girokontenvergleich bereitstellen müssen. Kurz darauf 
verpflichtete sich auch Deutschland mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass 
private Anbieter solche Vergleiche aufsetzen und zertifizieren lassen. Der Pferdefuß daran: 
Private Vergleichsplattformen können keine Bank zur Teilnahme zwingen. In den Übersichten 
klafften daher beträchtliche Lücken. Auch die Stiftung Warentest, die im nächsten Schritt mit der 
Umsetzung beauftragt wurde, konnte dieses Problem nicht lösen. 
Seit dem letzten Jahr jedoch gilt für die Banken eine gesetzliche Pflicht, ihre GirokontenKonditionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Diese hat 
unter kontenvergleich.bafin.de Mitte Januar selbst ein Vergleichsportal online gestellt, unter 
dem aktuell rund 6.900 Kontomodelle von 1.100 Banken verglichen werden können. Für jedes 
werden 27 Daten bereitgestellt. Damit genießen Bankkunden eine zuvor ungekannte 
Transparenz bei der Wahl ihres kontoführenden Instituts.